Umfrage über die Nutzung von Telearbeit in Luxemburg – Januar 2023

13.01.2023

Die UEL und ihre Mitglieder haben eine Umfrage zur Nutzung der grenzüberschreitenden Telearbeit in luxemburgischen Unternehmen durchgeführt. Diese Umfrage erlaubte es, ein genaues Bild der Praxis der Telearbeit in Luxemburg zu zeichnen und die Vor- und Nachteile sowie die Hemmnisse dieser Praxis je nach Art des Unternehmens und des Tätigkeitssektors aufzuzeigen.

Die UEL-Umfrage zur grenzüberschreitenden Telearbeit wurde zwischen August und September 2022 bei luxemburgischen Unternehmen durchgeführt.
1073 Unternehmen, die fast 39% der luxemburgischen Arbeitnehmer repräsentieren, nahmen an der Umfrage teil.

Die erhobenen Daten zeigen ein Bedürfnis der Arbeitgeber, die derzeit Telearbeit zulassen (d. h. mehr als die Hälfte aller befragten Unternehmen), nach der Möglichkeit, mehr Tage pro Woche steuer- und sozialversicherungsneutral für Telearbeit zu gewähren, um den diesbezüglichen Wünschen ihrer Arbeitnehmer nachkommen zu können. Tatsächlich ist beispielsweise anzumerken, dass 40 % der teilnehmenden Unternehmen, die derzeit Telearbeit erlauben, angaben, bereits einen potenziellen Bewerber verloren zu haben, weil sie nicht genügend Telearbeit anboten.

So zeigt sich, dass die teilnehmenden Unternehmen, die Telearbeit zulassen, eine Erhöhung der Anzahl der wöchentlichen Telearbeitstage, die steuer- und sozialversicherungsneutral geleistet werden können, auf zwei (oder mehr) Tage wünschen. Die gewünschte Anzahl von Tagen ist relativ einheitlich, unabhängig von der Branche, in der diese Unternehmen tätig sind, oder von ihrer Größe.

In Anbetracht der von den Unternehmen geäußerten Antworten hält es die UEL für wichtig, dass die luxemburgische Regierung:

  • ihre proaktiven Schritte zunächst gegenüber Deutschland, Belgien und Frankreich (und dann in einem zweiten Schritt auf europäischer oder internationaler Ebene) verstärkt.
  • die Einrichtung eines „sicheren Hafens“ („safe-harbour“) anstrebt, der es Grenzgängern ermöglicht, zwei Tage pro Woche steuer- und sozialversicherungsneutral (sowohl für die Arbeitnehmer als auch für ihr Unternehmen, und somit auch in Bezug auf die Betriebsstätte) Telearbeit zu leisten. Diese Anpassung des Rahmens für die grenzüberschreitende Telearbeit ist in der Tat notwendig, damit Arbeitgeber, die dies wünschen (und die materielle Möglichkeit dazu haben), positiv auf die diesbezüglichen Anträge ihrer Arbeitnehmer reagieren können.

Unabhängig von der Umsetzung eines solchen Safe Harbour hält es die UEL auch für wichtig, dass die luxemburgische Regierung ab sofort proaktive Schritte bei Deutschland, Belgien und Frankreich unternimmt, um die geltenden Regeln zu klären.

Darüber hinaus sollte auch die fehlende Anerkennung einer Betriebsstätte diskutiert werden, sobald die grenzüberschreitende Telearbeit unterhalb der derzeitigen Toleranzschwellen bleibt.

Ein solches Vorgehen ist Teil des Bestrebens, Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, Talente ins Land zu holen und dort die Wirtschaftstätigkeit für alle Unternehmen weiter zu entwickeln.