Position der UEL zum Vorschlag für eine „Unshell“-Richtlinie 

19.04.2022

POSITIONEN UND MEINUNGEN DER UEL

Die UEL hat eine Stellungnahme zu der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission über einen Vorschlag für eine Richtlinie mit Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken (im Folgenden der „EU-Vorschlag“) abgegeben.  

Ziel der Initiative der EU-Kommission ist es, die Nutzung von juristischen Personen in der EU ohne wesentliche Geschäftspräsenz zu Steuervermeidungszwecken zu bekämpfen. Dieser EU-Vorschlag zielt auf die Einführung von Mindestanforderungen an Substanz und Transparenz ab und sieht eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen für die Unternehmen und ihre Anteilseigner vor (d.h. Berichtspflichten, Strafen, Verweigerung von Steuervorteilen, Informationsaustausch und Steuerprüfungen). 

Die UEL und die von ihr vertretenen luxemburgischen Wirtschaftsbranchen unterstützen generell den EU-Vorschlag sowie den Kampf gegen aggressive Steuerplanung und Steuerhinterziehung. Die UEL ist jedoch besorgt über die zusätzliche Komplexität und die mangelnde Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen, um die angestrebten Ergebnisse zu erreichen, was die Attraktivität der EU für Investoren verringern könnte.  

Der EU-Vorschlag zielt darauf ab, ein komplexes Regelwerk umzusetzen, dem es an klaren Definitionen und Erklärungen mangelt. Wir befürchten daher, dass der EU-Vorschlag zu einem unverhältnismäßigen Anstieg der Compliance-Kosten und Rechtsunsicherheit für Steuerzahler und Steuerverwaltungen gleichermaßen führen wird. Dies wird durch die Tatsache verstärkt, dass die Steuerzahler bereits mit einer sehr komplexen europäischen Steuerlandschaft konfrontiert sind, die aus mehreren Schichten von Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung und Meldepflichten besteht.  

Wir fordern die EU-Kommission daher auf, die vorgeschlagenen Regeln zu ändern, um sicherzustellen, dass sie zielgerichtet, angemessen und verwaltbar sind und keine negativen Auswirkungen auf echte und gesetzeskonforme, grenzüberschreitend tätige Unternehmen haben. 

Darüber hinaus betonen wir, dass die EU-Kommission darauf abzielen sollte, das europäische Steuersystem zu modernisieren, indem sie koordinierte Regeln einführt, die weder die Verbesserung der Quellensteuererstattungsverfahren für nichtansässige Investoren noch die rechtzeitige Ausstellung von Steueransässigkeitsbescheinigungen für echte Steuerzahler behindern sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschriften weltweit einheitlich angewandt werden, um die internationalen Wettbewerbsbedingungen zu verbessern. Folglich sollten ähnliche Regeln auch für Briefkastenfirmen außerhalb der EU gelten.  

Die Position der UEL zum Richtlinienvorschlag „Unshell“ hier.