Jean Asselborn zum Thema „Unternehmen und Menschenrechte“

16.07.2020

Am 15. Juli 2020 führte der Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Jean Asselborn, Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft sowie des Privatsektors über die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die zweite Ausgabe des Nationalen Aktionsplans (NAP 2), den die Regierung in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2019 zu diesem Zweck verabschiedet hat.

Ziel der beiden Gespräche war es, auf Ministerebene den Dialog mit allen am Dossier „Unternehmen und Menschenrechte“ interessierten Parteien fortzusetzen und einen Meinungsaustausch über die kommenden Phasen bei der Umsetzung der diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen Luxemburgs, insbesondere der 20 konkreten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan (NAP 2), zu führen.

Zur Erinnerung: 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 17/4 einstimmig die „Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte“ angenommen. Hauptziel dieser rechtlich nicht bindenden Grundsätze ist es, die Achtung, den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Unternehmen durchzusetzen. In diesem Sinne haben auch die OECD und die Internationale Arbeitsorganisation Grundsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet.

Im Jahr 2018 verpflichtete sich die luxemburgische Regierung im Bewusstsein ihrer internationalen Verpflichtungen für die Menschenrechte zur Umsetzung der oben genannten Grundsätze und verabschiedete am 22. Juni 2018 einen ersten Nationalen Aktionsplan (NAP 1) für den Zeitraum 2018 bis 2019.

Die Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Menschenrechte“ unter dem Vorsitz des Sonderbotschafters für Menschenrechte arbeitet unter der Aufsicht des interministeriellen Ausschusses für Menschenrechte. Er setzt sich aus Vertretern des öffentlichen Sektors, der nationalen Menschenrechtsinstitutionen, des Privatsektors, der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der Wissenschaft zusammen und wurde bereits 2017 zur Ausarbeitung und Umsetzung des NAP 1 eingesetzt. Nun hat er die Aufgabe, die zwanzig konkreten Maßnahmen des NAP 2 umzusetzen.

Minister Asselborn nutzte die Gelegenheit der Treffen, um allen Partnern – der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor sowie der Universität Luxemburg – für ihr Engagement sowie für ihr kontinuierliches Interesse und ihren konstruktiven Geist während der Arbeit der Arbeitsgruppe zu danken.

„Diese Arbeit hat es Luxemburg ermöglicht, zu den sehr wenigen Ländern zu gehören, die bereits zwei Ausgaben ihres Nationalen Aktionsplans erstellt haben“, bemerkte Minister Asselborn.

„Die COVID-19-Krise und die darauf folgende Wirtschaftskrise zeigen erneut die Relevanz der Arbeit am Dossier ‚Unternehmen und Menschenrechte‘. Denn zu einem Zeitpunkt, an dem die Situation strenge Gesundheitsmaßnahmen und außerordentliche Anstrengungen zur wirtschaftlichen Erholung erfordert, muss den Menschenrechten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ob beim Recht auf menschenwürdige Arbeit oder entlang der internationalen Lieferketten, es muss sichergestellt werden, dass die Menschenrechte nicht die Kosten außergewöhnlicher Maßnahmen zur Krisenbewältigung tragen, die zwar notwendig sein können, aber verhältnismäßig, angemessen und zeitlich begrenzt sein müssen“, fuhr der Chef der luxemburgischen Diplomatie fort.

Pressemitteilung vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten