Vorschuss zur Rückerstattung des Sonderurlaubs aus familiären Gründen

23.03.2020

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat die Regierung beschlossen, dem Elternteil, der sein Kind betreuen muss, einen Sonderurlaub aus familiären Gründen zu gewähren.

Um die Zeit zu verkürzen, die die Arbeitgeber für die Erstattung des Sonderurlaubs benötigen, wird das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) eine Vorauszahlung leisten, die direkt auf das Bankkonto des Arbeitgebers überwiesen werden kann. In diesem Zusammenhang möchten wir die betroffenen Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass ihnen ein Schreiben des CCSS zugesandt wurde, in dem die Modalitäten für den Erhalt des Vorschusses für den Urlaub aus familiären Gründen im Einzelnen dargelegt sind.