Unternehmen und Menschenrechte – 2. NAP

30.01.2020

Zweiter Nationaler Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2022

Der zweite Nationalen Aktionsplan (NAP), der im Anschluss an den ersten NAP 2018-2019 ausgehandelt wurde, zielt darauf ab, Luxemburgs internationale Verpflichtungen zur verstärkten Achtung und Förderung der Menschenrechte zu erfüllen, insbesondere durch die Sensibilisierung nationaler und transnationaler Unternehmen für ihre Verantwortung in Bezug auf die Menschenrechte, sowohl intern als auch entlang ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten. Wie der erste NAP spiegelt auch die zweite Ausgabe den Konsens wider, der zwischen Ministerien und Behörden des öffentlichen Sektors einerseits und Vertretern des Privatsektors, der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften andererseits ausgehandelt wurde. Der NAP legt eine Reihe von Aktionspunkten fest, die in den kommenden 18 Monaten umgesetzt werden sollen.

Die UEL und das INDR haben sich aktiv an den Arbeiten zum NAP beteiligt und setzen sich vor allem für eine Sensibilisierung der Unternehmen und ihrer Führungskräfte für diese Thematik ein: Es werden entsprechende Schulungen und Governance-Instrumente zur Verfügung gestellt, die sie bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht unterstützen. Angesichts des künftigen Regulierungsdrucks plädieren die UEL und die INDR für ein Level-Playing-Field auf EU-Ebene für alle Unternehmen.

Die Position der UEL und des INDR finden Sie auf Seite 52 des NAP, der nachfolgend heruntergeladen werden kann:

UEL/INDR, Januar 2020