Recht auf Abschalten: Ein populäres Prinzip für ein echtes Gesundheitsproblem

05.04.2022

POSITIONEN UND MEINUNGEN DER UEL

Das „Recht auf Abschalten“ ist in den letzten Jahren viel diskutiert worden, insbesondere seit der Pandemie und dem rasanten Anstieg der Telearbeit. Die UEL stimmt nicht mit den Ansichten des Europäischen Parlaments überein, das im Januar 2021 die Annahme einer Richtlinie in diesem Bereich empfohlen hat. Sie lehnt diese Empfehlung ab, da es eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene vom Juni 2020 gibt, die einen Abschnitt zum Recht auf  Abschalten enthält. Sie kann auch den Inhalt des vom Europäischen Parlament geplanten Textes nicht billigen, der den Unternehmen neue administrative und organisatorische Auflagen auferlegt, die keinen wirklichen Mehrwert in Bezug auf die geplante Problematik haben und gleichzeitig rechtliche Verwirrung stiften. 

Die UEL ist sich der gesundheitlichen Herausforderungen bewusst, die hinter den Forderungen nach einem Recht auf Abschalten stehen. Sie fordert den europäischen Gesetzgeber auf, sich direkt von der im April 2021 veröffentlichten Stellungnahme an den luxemburgischen Wirtschafts- und Sozialrat inspirieren zu lassen, dessen von den Sozialpartnern gemeinsam erarbeiteter Vorschlag für einen Gesetzestext auf nationaler Ebene in den Gesetzentwurf Nr. 7890 vom September 2021 aufgenommen wurde. Der Grundsatz ist klar: Das Recht auf Abschalten ist kein eigenständiges Recht, sondern ein Korrelat der Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten. Und die Lösung ist abgewogen: Jedes Unternehmen muss eine Regelung treffen, die die Einhaltung des Rechts auf Abschalten außerhalb der Arbeitszeit gewährleistet und die an die besondere Situation des Unternehmens oder des Sektors angepasst ist. Die Sensibilisierung für den „richtigen Umgang“ mit digitalen Kommunikationsmitteln in der Arbeitswelt ist in diesem Zusammenhang von grundlegender Bedeutung. Und das gilt faktisch auch für den privaten Bereich.