Nach der Tripartite folgt die Quadripartite: Die Lage der Kranken- und Mutterschaftsversicherung im Mittelpunkt der Debatte

05.05.2022

POSITIONEN UND MEINUNGEN DER UEL

Der Quadripartite-Ausschuss tritt zweimal im Jahr zusammen, um eine Bestandsaufnahme der finanziellen Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung (AMM) vorzunehmen.

Der Haushalt der AMM beruht auf Schätzungen des BIP, der Beschäftigungsquote und der beitragspflichtigen Bemessungsgrundlage der Versicherten für die Gesundheitsversorgung. Derzeit entwickeln sich die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Geldleistungen für Krankheit und Mutterschaft schneller als die Einnahmen, wobei sich dieser Trend in den letzten Jahren noch verstärkt hat. Seit 2020 weisen die laufenden Ausgaben ein negatives Ergebnis auf, so dass die Reserven angezapft werden müssen.

Angesichts der strukturellen Ausgaben und einiger unsicherer externer Faktoren, wie der aktuellen Wirtschafts- und Gesundheitssituation, ist eine Verbesserung der Finanzlage der AMM nur schwer vorstellbar. Darüber hinaus müssen die zukünftigen Diskussionen im Gesondheetsdësch und die neuen Leistungen berücksichtigt werden, die die finanzielle Situation der AMM weiter beeinflussen werden.

Mittelfristig dürfte die AMM daher, wenn die Ausgabendynamik nicht gebremst wird, in einem wiederkehrenden Defizit von rund 100 Mio. EUR pro Jahr stecken bleiben. Während der IGSS-Bericht über die Finanzlage der AMM vom Oktober 2021 zur Vorsicht bei allen Maßnahmen mahnt, die auf eine strukturelle Änderung der Organisation der AMM abzielen, und sei sie noch so geringfügig.

Von daher sind die Herausforderungen für die AMM vielfältig und die UEL bekräftigt ihre Empfehlung für einen verantwortungsvollen und integrierten Ansatz einer kohärenten Verwaltung des Gesundheitssystems, indem sie bestimmte Wege bevorzugt. Zum Beispiel: Digitalisierung, Zusammenlegung bestimmter Dienste und Kompetenzen, Bekämpfung von Missbrauch und systematischem Betrug und dies alles mit dem Ziel, die den Versicherten und Patienten angebotenen Dienstleistungen zu verbessern und nachhaltig zu sichern.

Schließlich liegt es im Interesse aller Beteiligten, die Nachhaltigkeit unseres AMM-Systems zu bewahren, um den Zugang der Versicherten zur Gesundheitsversorgung durch eine koordinierte Planung im stationären/externen/ambulanten Bereich aufrechtzuerhalten. Aber auch Beitragserhöhungen zu vermeiden, die kaum zu einer Verbesserung des Systems beitragen würden, sondern nur kurzfristig die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen der AMM bremsen würden.