Kurzarbeit während des Wirtschaftsaufschwungs (Antrag und Abrechnung)

02.03.2021

Um die Unternehmen und ihre Beschäftigten, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, weiterhin zu unterstützen, wurden bis zum 30. Juni 2021 besondere Modalitäten für die Kurzarbeit vereinbart.