Ein Supersteuerabzug, um den digitalen und ökologischen Wandel und die Innovation von Unternehmen zu beschleunigen

19.07.2022

POSITIONEN UND MEINUNGEN DER UEL

Die UEL und ihre Mitglieder setzen sich dafür ein, Vorschläge zu unterbreiten, um eine florierende, integrative und nachhaltige Wirtschaft zu unterstützen.  

In diesem Zusammenhang hat die Handelskammer in Zusammenarbeit mit der UEL einen Vorschlag zur Einführung einer neuen steuerlichen Maßnahme in Form eines Superabzugs ausgearbeitet, der Unternehmen dabei helfen soll, in den digitalen und ökologischen/umweltfreundlichen Übergang sowie in Forschung und Entwicklung zu investieren.  

Eine solche Maßnahme ist ein Schlüsselelement, um die Ziele der Regierung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen.  

Die vorgeschlagene Maßnahme zielt darauf ab, den digitalen und ökologischen Wandel zu beschleunigen, Forschung und Innovation zu fördern und generell die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Landes zu steigern. Darüber hinaus soll sie zur weiteren Diversifizierung unserer Wirtschaft beitragen.  

Sie würde die Form einer Supersteuervergünstigung für Ausgaben in den folgenden drei strategischen Bereichen annehmen:  

  • Digitale Transformation;  
  • ökologischer/umweltpolitischer Wandel ;
  • Forschung und Entwicklung.  


So könnten Unternehmen, die in den oben genannten Bereichen tätig sind, von einem Steuervorteil profitieren, der aus einem zusätzlichen Abzug (dem Superabzug) in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der diesbezüglichen Ausgaben besteht. Dieser Superabzug würde innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und die kommunale Gewerbesteuer des Steuerpflichtigen abgezogen. Hinzu käme eine Befreiung von der Vermögenssteuer auf Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Ausübung dieser drei Tätigkeiten. 
 

Diese Maßnahme steht im Einklang mit der europäischen Strategie, die darauf abzielt, Menschen und Unternehmen eine menschenorientierte, integrative, nachhaltige und wohlhabende digitale Zukunft zu ermöglichen, und steht im Einklang mit den internationalen und europäischen Steuervorschriften.  

Dieser Vorschlag wurde von der Handelskammer am 13. Juli 2022 veröffentlicht.