Der neue steuerliche Rahmen für eine „globale Mindestbesteuerung von Unternehmen“ – eine einmalige Gelegenheit

29.03.2022

POSITIONEN UND MEINUNGEN DER UEL

Seit mehreren Jahren arbeiten die OECD und die EU an einer umfassenden internationalen Steuerreform. Diese Reform zielt darauf ab, die geltenden Steuervorschriften an die Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen und gleichzeitig die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung zu verstärken, die zuvor im Rahmen der BEPS-Initiative der OECD umgesetzt wurden. In diesem Sinne haben die Mitglieder des Inclusive Framework der OECD die neuen Regeln zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage (die so genannten „GloBE-Regeln“ oder allgemeiner „Säule 2“) angenommen. Hauptziel der neuen Regeln ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von multinationalen Konzernen zu gewährleisten, die auf 15 % festgelegt wurde, wie in der nachstehenden Grafik dargestellt:

(Quelle: Europäische Kommission „Fragen und Antworten zur Mindestbesteuerung von Unternehmen“, verfügbar hier)

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Umsetzung dieser Vorschriften auf EU-Ebene veröffentlicht. Es wird erwartet, dass in den kommenden Wochen über den Vorschlag abgestimmt wird. Sein Inkrafttreten, das ursprünglich für 2023 geplant war, sollte jedoch auf der Grundlage des derzeitigen Wortlauts des Kompromisstextes auf 2024 verschoben werden.

Auch wenn es noch nicht möglich ist, die Auswirkungen dieser internationalen Steuerreform auf die Einnahmen der Mitgliedstaaten genau zu beziffern, wird erwartet, dass sie sich langfristig negativ auf die Attraktivität kleinerer Länder mit offenen Volkswirtschaften, wie Luxemburg, auswirken wird. Darüber hinaus könnte ein verfrühtes Inkrafttreten dieser Regeln auf EU-Ebene vor dem Abschluss der Diskussionen auf OECD-Ebene und vor einer Einigung über eine ähnliche und gleichzeitige Umsetzung durch die größten Volkswirtschaften der Welt negative Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum auf EU-Ebene haben.

Darüber hinaus werden diese neuen Regeln zweifellos die Komplexität des steuerlichen Rahmens und der Berichtspflichten für Unternehmen erhöhen, was zu zusätzlichen Befolgungskosten und Verwaltungsaufwand für sie führt.

Daher ist es nach Ansicht der UEL von entscheidender Bedeutung, dass das Inkrafttreten dieser Vorschriften auf EU-Ebene tatsächlich auf frühestens 2024 verschoben wird. Darüber hinaus ist es notwendig, dass ihre Umsetzung auf nationaler Ebene vorweggenommen wird, sowohl im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Haushalt als auch auf die Überarbeitung des derzeitigen nationalen Steuerrahmens. Dies würde dazu beitragen, die Rechtssicherheit für die Steuerzahler zu gewährleisten, einen unverhältnismäßigen Anstieg der Umsetzungskosten zu begrenzen und die Attraktivität der luxemburgischen Wirtschaft zu erhalten.