50 luxemburgische Unternehmen unterzeichnen den nationalen Pakt „Unternehmen und Menschenrechte“

06.07.2022

Am 6. Juli 2022 unterzeichneten der Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Jean Asselborn, und Vertreter von 50 luxemburgischen Unternehmen den Nationalen Pakt „Unternehmen und Menschenrechte“ in Anwesenheit der Union des entreprises luxembourgeoises (UEL), des Institut national pour le développement durable et la responsabilité sociale des entreprises (INDR) und anderer Stakeholder.

Zur Erinnerung: Der Nationale Pakt „Unternehmen und Menschenrechte“ ist Teil des Nationalen Aktionsplans „Unternehmen und Menschenrechte“ (PAN 2), der im Dezember 2019 infolge der Zusammenarbeit des öffentlichen Sektors, des Privatsektors, der nationalen Menschenrechtsinstitutionen, der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der Wissenschaft von der Regierung verabschiedet wurde.

Der Nationale Pakt ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die sich an Unternehmensleiter richtet, die die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen möchten.

„Ich freue mich, dass sich 50 Unternehmen bereits jetzt in einer gemeinsamen Anstrengung zur Förderung und Achtung der Menschenrechte engagieren, indem sie den Nationalen Pakt „Unternehmen und Menschenrechte“ unterzeichnen, und ich hoffe, dass viele Unternehmen folgen werden“, betonte der Minister.

Er würdigte auch die Zusammenarbeit, die mit der UEL und dem INDR sowie allen Beteiligten begonnen wurde, um heute zur Unterzeichnung des Pakts zu gelangen.

„Die Annahme und Umsetzung des Nationalen Pakts wird zu einer Formalisierung der Partnerschaft und der gemeinsamen Verpflichtung von Staat und Unternehmen führen, damit diese ihren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen nachkommen“, betonte Jean Asselborn.

In diesem Zusammenhang ging Minister Asselborn auch auf die laufenden Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur Sorgfaltspflicht ein, der von der Europäischen Kommission am 23. Februar 2022 vorgelegt wurde: „Ich habe mich immer für die Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs eingesetzt. Nun beteiligen wir uns engagiert an den Verhandlungen für ein ehrgeiziges Ergebnis für Luxemburg und hoffen, dass die laufenden Arbeiten so schnell wie möglich voranschreiten. Auch mit diesem Pakt können sich die Unternehmen bereits jetzt auf eine künftige Richtlinie zur Sorgfaltspflicht vorbereiten“.

Durch die Unterzeichnung des Pakts verpflichten sich die Unternehmen zu Folgendem:

  • ihre Mitarbeiter und Stakeholder für den Schutz der Menschenrechte im Unternehmen zu sensibilisieren,
  • einen Menschenrechtsbeauftragten in der Organisation zu ernennen,
  • die betreffenden Mitarbeiter in Unternehmens- und Menschenrechtsfragen zu schulen,
  • Instrumente der Unternehmensführung entwickeln, die es ermöglichen, Risiken zu erkennen und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern,
  • einen oder mehrere Rechtsbehelfe einführen, um gemeldete Fälle von Menschenrechtsverletzungen zu behandeln,
  • einen standardisierten Jahresbericht über die umgesetzten Maßnahmen veröffentlichen.

 

Wenn Unternehmen dem Pakt beitreten, profitieren sie von folgenden Vorteilen:

  • Sichtbarkeit als Unterzeichner,
  • Schulungen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht,
  • ein maßgeschneidertes Betreuungspaket,
  • ein vertrauliches Feedback zu ihrem Jahresbericht durch einen externen Experten, das es ihnen ermöglicht, sich für eine kontinuierliche Verbesserung im Bereich der Achtung der Menschenrechte einzusetzen.

 

Die Website „Pacte national „Entreprises et droits de l’Homme““ für Unternehmen wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten bereitgestellt (https://gd.lu/b3njr3).

Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten